Urlaubsärger = Geld zurück
Die schönsten Tage im Jahr sind die Urlaubstage. Damit diese auch wirklich entspannend sind, darf eigentlich nichts schiefgehen. Dabei sollte der Urlauber sich zwei Städtenamen merken. Und zwar die Städte Montreal und Frankfurt.
In dem Montrealer Abkommen sind die Entschädigung für Fluggesellschaften geregelt, in der Frankfurter Tabelle die Entschädigungen vor Ort, z.B. bei Baulärm oder Zimmerblick auf eine Müllhalde.
Alle möglichen Preisabschläge sind dort aufgeführt und gelistet. So sind die meisten Preisreduktionen im Durchschnitt zwischen 5% bis 20% des Reisepreises. Bei beträchtlichem Lärm in der Nacht, kann die Entschädigung bis zu 40% betragen.
Jedoch muss der Urlauber selbst aktiv werden. Den Blick auf der Müllhalde hinnehmen und nach dem Urlaub reklamieren wird wenig Erfolg haben. Vor Ort muss der Reiseleiter oder Hotelier informiert werden und auch die Möglichkeit gegeben werden nachzubessern. Sollte sich jedoch nichts tun, so sollte die Beschwerde schriftlich bestätigt werden. Alle reklamierten Informationen sollten Dokumentiert (Kamera) und auch am besten ein Tagebuch geführt werden, wo und wann reklamiert worden ist.
Durch diese Dokumentationen und Beschwerdebestätigung Erleichert der Urlauber bei seiner Rückkehr seine Ansprüche auf Preisminderung durchzusetzen. Ohne solche Dokumente ist die Beweisbarkeit schwierig nachzuprüfen.
Nach seiner Rückkehr muss das Reisebüro oder der Veranstalter informiert werden incl. Allen Unterlagen in Kopie. In den meisten Fällen zeigt sich der Reiseveranstalter kulant und erstattet einen Teil des Reisepreises. In den seltensten Fällen ist ein Anwalt einzuschalten.
www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm