Reisetipps

Wann müssen Airlines zahlen?

Alltag auf den Flughäfen? Maschinen verspäten sich, die Passagiere stehen ratlos umher, sind verärgert, die Anschlußflüge werden verpasst, das Gepäck ist woanders und das wichtige Meeting und der Geschäftsabschluss fällt aus. Das Bodenpersonal, falls überhaupt anwesend ist ratlos.
Gibt es da nicht so etwas wie eine Entschädigung?
Doch so einfach, wie sich das manche Fluggesellschaften mit der Entschädigung handhaben, ist es nicht getan. Die EU hat gewisse Regelungen z.B. EU-Fluggastrecht-Verordnung (Nr. 261/2004), EG-Verordnung Nr. 889/2002 sowie das Montréaler Übereinkommen getroffen ,die für Fälle wie Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung wie folgt aussehen:


Haftung bei verspäteter Personenbeförderung
Wird ein Fluggast verspätet befördert, ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Luftfrachtführer haftet in diesem Fall für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 4150 SZR*.

Reisetipps

Beschädigung des Reisegepäcks
Ist Ihr Reisegepäck auf einem Flug beschädigt worden, der durch eine Fluggesellschaft aus den oben genannten Vertragsstaaten durchgeführt wurde:
Je nach Schaden, der dadurch entstanden ist, können Sie bis zu 1000 SZR* Entschädigung pro Passagier verlangen.
Verlust des Reisegepäcks
Hat das Transportunternehmen den Verlust des aufgegebenen Gepäcks anerkannt oder ist das Gepäck 21 Tage, nachdem es hätte eingetroffen sein sollen, noch nicht am Ziel angekommen:
Je nach Schaden, der dadurch entstanden ist, können Sie bis zu 1000 SZR * Entschädigung pro Passagier verlangen.

Verspätung des Reisegepäcks
Je nach Schaden, der dadurch entstanden ist, können Sie bis zu 1000 SZR* Entschädigung pro Passagier verlangen.
Diese Regelung gilt für alle Charter und Linienflüge, welche von einem EU Flughafen starten, bzw. einer EU Fluggesellschaft mit einem Ankunftsziel innerhalb der EU. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Billig Fluglinie ist oder nicht.


(*) Die Sonderziehungsrechte (SZR) wurden 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) als internationale Rechnungs- und Zahlungseinheit geschaffen. Der Wert eines SZR wird täglich auf der Basis eines Korbes der wichtigsten internationalen Währungen berechnet (Dollar, Euro, japanischer Yen, britisches Pfund). Dabei kann ein Umrechnungsfaktor von ca. 1 zu 1 gerechnet werden.

Weitere Infos unter dem Menüpunkt Reisen.